Rechtssystem

Im Rechtssystem von Schweden gibt es ein Recht namens „Jedermannsrecht". Das „Allemansrätten", wie es auf Schwedisch heißt, erlaubt es in Schweden jedem Menschen, sich in der Natur frei zu bewegen und die Natur zu nutzen. Das „Jedermannsrecht" gilt im Rechtssystem sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen. Es gilt in der ganzen Natur von Schweden mit Ausnahme für bebaute Privatgrundstücke und auf staatlichen Anlagen, auf denen es gesetzlich eingeschränkt wurde (Bsp. Militäranlagen, Stadtparks usw.).

 

Im Geltungsbereich des „Jedermannsrechts" ist es in Schweden erlaubt, Ski zu fahren und zu wandern, sofern nichts zerstört und niemand gestört wird. Bei diesen Tätigkeiten dürfen Zäune und Absperrungen überwunden werden. Weiden-Tore und ähnliche Tore müssen allerdings wieder gut verschlossen und landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen auf keinen Fall beschädigt werden. Privatwege dürfen nach schwedischem Rechtssystem in jedem Fall genutzt werden. Für Radfahrer, Schwimmer und Bootfahrer gelten die gleichen Regeln. Dem Einzelnen ist es erlaubt, in der Natur von Schweden ohne Einwilligung des Grundbesitzers irgendwo eine Nacht zu zelten, sofern sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in Sichtweite eines Wohn- oder Ferienhauses befindet.

 

Feuer und Sammlertätigkeiten

Lagerfeuer sind in Schweden im Rechtssystem des Landes nur dann erlaubt, wenn keine Flächen- oder Waldbrandgefahr besteht. Bei Trockenheit wird durchs Rechtssystem in Schweden ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Machen Sie niemals Feuer auf Felsen oder Klippen. Die Hitze lässt sie bersten und es entstehen nicht wieder gut zu machende Schäden. Zum Verfeuern dürfen nur heruntergefallene Äste und Tannenzapfen verwendet werden. Es ist erlaubt, wilde Blumen und Beeren zu pflücken, Pilze zu sammeln und herab gefallene Zweige und Reisig aufzulesen. Dagegen verbietet es das Rechtssystem in Schweden den Menschen, Äste, Zweige, Laub, Rinde, Eicheln, Nüsse oder Harz von lebenden Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen, abzubrechen oder abzureißen.

 

Hunde und Fischfang

Auch Hunde erhalten im schwedischen Rechtssystem das Recht, sich als Teil der Natur frei zu bewegen. Allerdings gelten dafür strenge Auflagen. In der Zeit vom 1. März bis zum 20. August gilt zum Beispiel ein genereller Leinenzwang für alle Hunde! Alle Menschen haben im schwedischen Rechtssystem das Recht, in allen öffentlichen Gewässern in Schweden ohne besondere Erlaubnis und frei von Gebühren mit einer Handangel zu angeln. Ohne Angelschein darf auch in bestimmten privaten Gewässern wie in den fünf großen Seen und entlang der Küste geangelt werden. Für alle anderen privaten Gewässer gelten lokale Bestimmungen und in der Regel ist ein Angelschein (Fiskekort) erforderlich.

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