Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht
Viele Bereiche im Arbeitsrecht von Schweden sind durch besondere Gesetze geregelt; es gibt eine Art von Generalvertrag oder Kollektivabkommen zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften. Ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn existiert in Schwedens Arbeitsrecht nicht, dafür aber einige wichtige Gesetze wie das Kündigungsschutzgesetz (lagen om anställningsskydd), das Mitbestimmungsrecht (lagen om medbestämmande) und das Urlaubsgesetz (semesterlagen). Aufgrund der detaillierten Gesetze und Vereinbarungen der Tarifparteien, beschränkt sich der Arbeitsvertrag nur auf ein paar wesentliche Punkte und enthält die Stellenbeschreibung, die Aufzählung der Arbeitsaufgaben, den Arbeitsort und die Arbeitszeiten. Daneben wird das Gehalt festgelegt, werden Sondervergütungen sowie Kündigungsbestimmungen definiert, soweit diese sich nicht allein an den gesetzlichen Regeln orientieren.
Nach Vorgaben im Arbeitsrecht von Schweden beläuft sich die Kündigungsfrist bei einer Anstellung von bis zu zwei Jahren auf einen Monat. Danach steigt sie in Schweden gestaffelt bis zu einer Dauer von sechs Monaten bei einer Anstellungsdauer von mehr als zehn Jahren an. Eine vereinbarte Probezeit kann nach schwedischem Arbeitsrecht bis zu sechs Monate dauern. Ihr folgt automatisch die Festanstellung, die zeitlich nicht begrenzt werden darf (tillsvidareanställning). Zeitlich begrenzte Anstellungen sind nach schwedischem Arbeitsrecht nur unter besonderen Umständen erlaubt: etwa, wenn die Tätigkeit als Ersatz für einen erkrankten Mitarbeiter, für Mütter oder Väter im Elternurlaub dient oder aber auf ein besonderes Projekt beschränkt bleibt. Letzteres versuchen Arbeitgeber in Schweden bisweilen auszunutzen, um Festanstellungen zu meiden.
Urlaub, Feiertage und Arbeitszeiten
Der Urlaub beträgt - bereits seit 1978 - laut schwedischem Arbeitsrecht mindestens 25 Arbeitstage (Samstag und Sonntag nicht mitgerechnet). Das schreibt das Urlaubsgesetz in Schweden vor. Es gibt allerdings auch Arbeitnehmer, die in ihrem Job in Schweden auf bis zu 30 Urlaubstage kommen. Dazu gibt es acht gesetzliche Feiertage, die nicht generell auf einen Sonntag fallen. Insgesamt führt Schweden mit seinen mindestens 33 Freitagen die EU-Liga an, Deutschland kommt auf 30 Freitage. Allerdings fallen für den Arbeitnehmer in Schweden zugleich relativ viele Arbeitsstunden an. Schweden ist das Land mit dem höchsten Anteil an über 55 Jahre alten Arbeitnehmern. In Schweden sind es 70% gegenüber einem EU-Durchschnitt von nur 43%.
Kündigungen nach schwedischem Arbeitsrecht
Im Prinzip sind Kündigungen nach Arbeitsrecht in Schweden nur möglich, wenn „ein sachlicher Grund" vorliegt, d.h. in erster Linie Arbeitsmangel. Auch aus persönlichen Gründen kann ein Arbeitnehmer entlassen werden. Das setzt dann meistens eine Pflichtverletzung oder andere Verfehlungen voraus. Laut Arbeitsrecht in Schweden gilt: „Last in - First out": zuletzt eingestellt, zuerst entlassen. Diese Regel kann jedoch in Verhandlungen mit den Gewerkschaften umgangen werden. Je höher die Position des Arbeitnehmers, desto geringer ist der Kündigungsschutz. Je größer der Arbeitsplatz, desto höher die Erwartungen an den Arbeitgeber. Großunternehmen bilden bei umfassenderen Entlassungen immer häufiger eine Art Beschäftigungsagentur, die bei der Arbeitsplatzsuche behilflich ist oder die Umschulung bezahlt. Vom Arbeitgeber wird erwartet, dass er bei einer Kündigung, nicht nur den Regeln des Gesetzes oder des Kollektivvertrages folgt, sondern auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie die sozialen Verhältnisse des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Schriftliche Mitteilung ist Pflicht
Die Kündigung muss nach schwedischem Arbeitsrecht schriftlich mitgeteilt werden. Dazu gehört auch eine Rechtsmittelbelehrung (besvärshänvisning). Der Arbeitgeber muss in Schweden auf Wunsch des Arbeitnehmers die Kündigung schriftlich begründen. Bei Mitgliedern von Gewerkschaften geht der Kündigung eine Verhandlung mit dem Betriebsrat (företagsklubben) voraus. Kündigungsfristen können nach Arbeitsrecht vertraglich über die gesetzlich im Arbeitsrecht in Schweden festgelegte Frist hinaus verlängert, aber nicht verkürzt werden. Der Weg zum Arbeitsgericht gilt als letzter Ausweg, wenn alle übrigen Übereinkommensversuche gescheitert sind. Das Arbeitsgericht kann nur von den Tarifparteien angerufen werden. Es existiert nur eine Instanz. Individuelle Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, die nicht die Unterstützung ihrer Organisationen haben, müssen sich in Streitfällen ans Amtsgericht wenden.
Portal-Suche:
Aktuelle Umfrage:
Werbung:
Fachpublikation:
In Partnerschaft mit Gentlemens Digest

|