Firmengründung

Wer als Kleinunternehmer eine Firmengründung in Schweden plant, hat oftmals harte Arbeit vor sich. Etwa die Hälfte der Kleinunternehmer in Schweden leistet sich weniger als zwei Wochen Urlaub pro Jahr, heißt es in einer Erhebung des Unternehmensverbandes (företagarförbundet). Laut dieser Studie 7% aller Kleinunternehmer im Land überhaupt keinen Urlaub, andererseits gönnen sich 29% vier Wochen und mehr Urlaub. Ein weiteres Ergebnis der Umfrage von Juli 2007: 84% der Kleinunternehmer in Schweden arbeiten mehr als 40 Wochenstunden, bei 15% sind es über 60 Stunden pro Woche.

 

Allgemein herrscht in Schweden die Auffassung vor, dass es dort zu wenige Unternehmer gibt. Insofern wären Sie mit einer Firmengründung willkommen. Hauptgrund für die fehlende Zahl der Personen mit Firmengründung seien das als zu hoch angesehene Risiko (vor allem bei der Personaleinstellung), die hohen finanziellen Belastungen und die Bürokratie. Die Kritik am Steuersystem in Schweden lässt allerdings seit dem vergangenen Jahr nach. Während 2005 noch 57% der befragten Kleinunternehmer dem System kritisch gegenüberstanden, waren es 2007 insgesamt 20 Prozentpunkte weniger. Gleichzeitig wuchs das Vertrauen ins Finanzamt um 11 Punkte auf 60%.

 

Einfache Wege zur Firmengründung

In Schweden ist eine Firmengründung eigentlich relativ einfach. Sie haben verschiedene Möglichkeiten. All diesen Möglichkeiten der Firmengründung gemeinsam ist, dass man sich zunächst einmal beim Firmenregistrierungsamt, „bolagsverket", www.bolagsverket.se, anmeldet und zudem beim Finanzamt, „skatteverket" im Rahmen einer Steuer- und Abgabenanmeldung „skatte- och avgiftsanmälan" registrieren muss. Das Firmenregistrierungsamt führt das Handelsregister. Dorthin müssen die Geschäftsberichte geschickt werden. Die meisten erforderlichen Formulare können dort elektronisch abgerufen werden. Ein Einmannbetrieb erhält bei der Anmeldung im Rahmen der Firmengründung eine Art Steuerbescheinigung: „F-skattesedel". Das bedeutet, dass der Auftraggeber keine Steuern einbehält. Der Firmeninhaber ist verantwortlich für die Steuern und Abgaben, die sich insgesamt auf etwa 45% des Ertrages belaufen.

 

Unternehmensformen in Schweden

Soll bei einer Firmengründung in Schweden eine Handelsgesellschaft, „handelsbolaget" (HB) gebildet werden, so sind mindestens zwei Personen erforderlich. Sie sind persönlich haftende Teilhaber. Eine bestimmte Kapitaleinlage ist notwendig. Die HB als Firma zahlt keine Steuern und Abgaben. Die Erträge werden auf die Teilhaber (bolagsmän) verteilt, die sie in ihre persönliche Steuererklärung aufnehmen. Hat eine bei einer Firmengründung entstandene Kommanditgesellschaft nur einen Gesellschafter, komplementär, so haftet dieser für sämtliche Schulden. Sind es dagegen mehrere, Kommanditisten, stehen lediglich deren Einlagen auf dem Spiel. Ist bei der Firmengründung in Schweden eine Aktiengesellschaft, „aktiebolaget" geplant (AB), so wird ein einzuzahlendes Grundkapital von mindestens 100 000 Kronen erforderlich. Die Unternehmenssteuer liegt bei 28%. Die Gesellschaftsform der deutschen GmbH gibt es in Schweden nicht, die der Aktiengesellschaft kommt ihr am nächsten. Kleinunternehmer, dazu gehören rund 97 aller schwedischen Firmen, sind seit einiger Zeit nicht mehr verpflichtet, ihre Bücher von einem Revisor prüfen zu lassen.

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